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Nach meiner Flucht 1971 - das MfS hat nie ermitteln können, wie ich die DDR verlassen habe - erhielt ich Möglichkeit im Rahmen der damals abgeschlossenen Verträge (1973) zwischen der Bundesrepublik und der DDR (Grundlagenvertrag, Verkehrsabkommen) die Einreise in die DDR. Dabei unterlag ich allerdings dem Irrtum, dass die DDR bei der Masse der Einreiseanträge einfach die Übersicht verloren habe. Hatte sie aber nicht.
Die Stasi hatte es unter Kontrolle - wie das nebenstehende Dokument zeigt.
Bemerkt habe ich die Überwachung nicht. Aber ich rechnete voll damit, dass ich komplett überwacht werden könnte und dass bei Freunden auch Telefon oder auch Räume überwacht werden könnten und dass ich auch mit IM’s (ich wußte ja nicht, wem konnte man vertrauen) in Kontakt kommen könnte.
Nach 3 Einreisen innerhalb von 4 Monaten war’s dann vorbei mit der Einreisegenehmigung.
Aus den Stasi-Dokumenten:“Während seiner Aufenthalte wurde er unter operativer Kontrolle gehalten und festgestellt, daß er einen großen Umgangskreis hat, den er systematisch negativ beeinflusst. Aus den vorgenannten Gründen wird um eine Bestätigung der Einreisesperre des K. gebeten.”
BStU-Dokument 000202
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