2.222 km - von Dresden nach München
Im Frühjahr 1971 war die Notwendigkeit der Flucht akut geworden. Die Karte zeigt die Fluchtroute: Über die grüne Grenze und durch die Tschechoslowakei, über die grüne Grenze nach Ungarn, zum Plattensee, weiter nach Pecs, dann durch die Drau (Grenzfluss) nach Jugoslawien, bei Bad Radkersburg durch die Mur geschwommen und über Graz, Salzburg nach München. Vorbild war die Flucht von Wolfgang Leonhardt im Jahre 1947 (Autor von: “Die Revolution entlässt Ihre Kinder”). Das MfS hat nie herausbekommen, wie ich die DDR verlassen hatte. Die Fluchtstrecke beträgt 2.222 km und dauerte etwa 14 Tage.

Fluchtroute
im Sommer 1970 wurde ich vom VVB Wasserwirtschaft Dresden fristlos entlassen. Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz des Personalausweises und des Wehrpasses der DDR. Beide Dokumente hatte ich an den Minister des Innern der DDR, Dickel, mit dem Statement “[...] die Staatsbürgerschaft der DDR ist mir zum Ekel geworden.....” geschickt.
Seit 1968 hatte ich vergeblich Ausreiseanträge gestellt. Argumentierte ich bis dahin noch mit Argumenten und Hinweisen auf die DDR-Verfassung und internationale Verträge, so änderte ich meine Ausdrucksform. Doch auch diese drastische Ausdrucksform blieb wirkungslos. Dieser DDR Staat hatte kein Selbstbewusstsein oder Ehrgefühl.
Alle Ablehnungen waren 3-zeiler, stupide formuliert, leere Worthülsen - eben auf dem Niveau der SED und ihrer Institutionen.
Im August 1971 schreib ich dann an den Generalstaatsanwalt der DDR, Dr.Josef Streit, [...] “Am heutigen Tage, den 29.8.1970, habe ich den Entschluß gefaßt bzw. sah ich mich zu dieser Entschlußfassung gezwungen, die DDR nächstens illegal zu verlassen, da ich mich mit der Rolle eines Menschen zweiter Klasse niemals (!) abfinden werde und vorerst nur so eine Möglichkeit sehe, mir [...] eine Existenz in einer Gesellschaftsform aufzubauen, wo ich gleichberechtigtes Mitglied bin und nicht [...] permanent diskriminiert werde.” Das alles als ein Satz, um die Zusammenhänge zu verdeutlichen. Nein, es passierte nichts.
Im Frühjahr 1971 wurde die Situation für mich gefährlich. Die Gefahr kam von einer Seite, an die ich bisher nicht gedacht hatte. Gegen meine fristlose Entlassung beim VVB WAB Dresden hatte durch alle Instanzen geklagt und in der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Dresden (AZ:....) fragte gleich zu Beginn der die Verhandlung führende Richter, Müller, “Herr Knoblauch, wovon bestreiten Sie eigentlich Ihren Lebensunterhalt?” Ich antwortete darauf: “Herr Richter, dies ist nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung!”. Darauf entgegnete er, dass er seine Frage zurückziehe, wolle mich aber darauf aufmerksam machen, es könne der Eindruck asozialer Lebensweise entstehen.
Dies war ein unüberhörbares Warnsignal. Unter einem solchen Tatbestand konnte man DDR-Bürger leicht durch so genannter Arbeitserziehung aus der Öffentlichkeit verschwinden lassen. Man kann es auch anders formulieren: Wer einen Ausreiseantrag stellt, ist doch nicht normal.
Damit waren die Weichen für die Flucht gestellt - es war keine Alternative in Sicht.
Bereits nach einer Woche Haft (Juni 1966) in der Stasi-Untersuchungsbehörde Dresden, Bautzner Landstrasse, hatte ich angefangen, alle Möglichkeiten einer Flucht im Kopf minutiös durchzuspielen: über die Ostsee, durch den Harz, über ........ alles was denkbar war, wurde durchgezogen.
Ich teile dem Generalstaatsanwalt der DDR mit, dass ich flüchten werde
Was macht man, wenn man über Jahre immer wieder Ausreiseanträge stellt, seitenweise argumentiert, warum ..... und dann nur in zwei Sätzen belehrt wird, dass dem Antrag nicht entsprochen wird und von weiteren Eingaben anzusehen sei ?
Die Resolution 1503 der UNO gab es damals noch nicht!


Mein Kommentar:
Ich teile dem Generalstaatsanwalt der DDR mit, ”.....dass ich gezwungen bin, die DDR illegal zu verlassen, da das Verhalten der Staatsorgane im Widerspruch zu den international abgegeben Erklärungen der Regierung der DDR steht.”
Diese Erklärung ist ein Straftatbestand - Vorbereitung zum Illegalen Grenzdurchbruch !
Er müsste Haftbefehl ausstellen!
Aber, es passierte nichts, absolut nichts. Wahrscheinlich war es bei mir die Hoffnung, dass dieser Staat DDR ein Minimum an Ehrgefühl hat. Enttäuschung? Hatte er nicht!
Geht es nicht auf Intellektuelle Art, so eben hinunter auf das intellektuelle Niveau eines Minister des Innern (Dickel) der DDR. Ich schrieb:“... Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, W.Ulbricht, formulierte am 20.3.1970 in Suhl Frage und Antwort: “Was ist das Wohl des Menschen? Es ist der Zustand des völligen körperlichen. geistigen und sozialen Wohlbefindens des Menschen.” Ich fühle mich in der Deutschen Demokratischen Republik weder in geistiger, körperlicher noch sozialer Hinsicht wohl, sondern stehe an an dem Punkt, wo mir die Staatsbürgerschaft der Deutschen demokratischen Republik zum Ekel geworden ist.
Sie sollten erkennen, dass der Faszination Ihres Staates auf den Einzelnen Grenzen gesetzt sind! Ich bin kein in Ihren Staat integrierbares Objekt !...”
Zum Brief hinzugepackt den Personalausweis der DDR, meinen Wehrpass und die Gebühren für die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR auf das Konto der Staatsbank der DDR überwiesen.
Höflich war ich schon: Ich schrieb nie DDR sondern immer Deutsche Demokratische Republik, wohl aber verzichtete ich auf : Mit sozialistischem Gruß.
Was passierte? Nichts. Doch, eine Vorladung zur Volkspolizei mit der Aufforderung, den Personalausweis zurückzunehmen, da jeder DDR-Bürger einen PA zu haben hat.
Abgelehnt! Doch Wochen später holte ich ihn mir ab, da ich ihn für meine Flucht brauchte.
Am 28. Juni 1971 begann meine Flucht aus Dresden. Am 12. Juli 1971 erreichte ich den Boden der Bundesrepublik


Diese Aussage von mir, dass ich den Entschluss zur Flucht aus der DDR getroffen habe, war nach dem Strafrechtsergänzungsgesetzbuch (StEGB) bereits Straftat in Ausführung. Der Generalstaatsanwalt hätte deshalb sofort Haftbefehl erlassen müssen.
Nachtrag 2025
1970 kündigte ich meine Flucht beim Generalstaatsanwalt der DDR an. Jahrelang dachte ich: passiert war wohl nichts.
Dann stieß ich 1999 in den Akten der BStU auf Hinweise: Der GSA hatte geantwortet. Mehr noch - zwischen ihm, der Staatsanwaltschaft und dem MfS in Dresden gab es einen regen Schriftwechsel. Über 200 Seiten. Papierberge, Stempel, Aktenzeichen. Alles für mich. Ich hatte keine Ahnung. Das Schreiben selbst war nicht vorhanden.
Anfang 2025 erhielt ich schließlich ein Schreiben: Das Dokument sei im Bundesarchiv aufgefunden worden. Ich fuhr nach Dresden, neugierig, aber völlig ohne Erwartungen. Wäre da eine Drohung? Ein ernstes Wort? Ein Gesetz, das mir die Flucht verbot? Ich wusste es nicht - ich wusste nichts.
Ich erhielt die Akte, darin das Antwortschreiben des Generalstaatsanwaltes an mich. Ich las den Satz. Einen einzigen:
“Für Ausreiseanträge sei er nicht zuständig.”
200 Seiten, mehrere Behörden, Jahre der Arbeit - und dann das. Ein Satz. Nichts. Absolute Banalität. Ich konnte nicht anders: eine Lachnummer.
Und so blieb mir nur eines: der Gedanke, dass selbst die mächtigsten Apparate der DDR manchmal mit der größten Bürokratie die banalste Antwort hervorbringen. Ironie der Geschichte.

Es entwickelt sich eine rege Korrespondenz zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Bezirksstaatsanwalt in Dresden

Der Bezirksstaatsanwalt Förster hatte sich bereits am 3.8.1970 ein Bild von mir “erarbeitet” und in einer über 200 Seiten umfassenden Dokumentation nach Berlin weiter berichtet.
Eine Kopie ging auch an das Ministerium für Staatssicherheit in Dresden.
Die Verquickung von Staatsanwaltschaft und Mfs
Das Schreiben von Staatsanwalt Förster ging auch an das Mfs und leitete dort die entsprechenden operativen Vorgänge ein. Das waren u.a.: Überwachung des gesamten Postverkehrs, versuchte Einschleusung von IM’s.
Nach meiner Flucht